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Dienstag, 14. August 2008  |  Mecklenburg-Vorpommern

Kuder: Neuordnung der Bewährungshilfe erfolgreich

 

Rostock (dpa) „Hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben.“ Mit diesen Worten dämpfte Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) gestern in Rostock Erwartungen, dass die im Oktober 2007 eingeführte Neuordnung der Sozialen Dienste in der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns jeden Straftäter zu einem Mitbürger machen kann, der vor weiteren Taten gefeit ist. Das könne selbst mit einem Verhältnis von einem Bewährungshelfer zu einem Klienten nicht erreicht werden.

Die Rückfallquote in Mecklenburg-Vorpommern liege derzeit bei 20 Prozent, sagte der Leiter der sozialen Dienste in Rostock, Rainer Haselhofer. Der Nordosten liege damit im Bundesschnitt. Haselhofer zeigte sich aber sicher, dass mit der neuen Organisationsstruktur die Quote weiter gesenkt werden kann. Den Angaben zufolge werden in der Bewährungshilfe derzeit rund 5000 Personen betreut, davon sind 1200 nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Die Neuordnung der Bewährungshilfe war eine Reaktion auf die Ermordung der 16-jährigen Carolin im Juli 2005 in der Nähe von Rostock. Täter war ein verurteilter Sexualstraftäter, der bereits eine Woche nach seiner Haftentlassung in dem jungen Mädchen ein neues Opfer fand. Der Mann ist inzwischen zu lebenslänglicher Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. „Die Vergangenheit hat schmerzlich gezeigt, dass verurteilte Gefangene während und nach ihrer Haftzeit intensiver betreut, überwacht und kontrolliert werden müssen“, stellte Kuder fest.

Der Personalschlüssel in den sozialen Diensten der Justiz, zu der neben der Bewährungshilfe die Führungsaufsicht und die Gerichtshilfe zählen, wurde nach dem Fall Carolin verbessert, im Oktober 2007 war das Konzept der „Integralen Straffälligenarbeit“ umgesetzt. Wie Kuder berichtete, wurde die Zahl der Bewährungshelfer von 60 auf 80 erhöht. Seither liege die durchschnittliche Fallbelastung eines Bewährungshelfers bei 75, zuvor waren es 90 Klienten. „So wurden die Kontrollintervalle bei den unter Bewährung stehenden Personen erheblich verkürzt“, erklärte Kuder. Die Frequenz liege bei zwei Wochen, vor der Reform waren es sechs Wochen.

75 Klienten seien viel, nicht jeder könne die gleiche Aufmerksamkeit bekommen, sagte Haselhofer. Doch in der Neuordnung der Sozialen Dienste gebe es Kategorien, nach denen Entscheidungen über die Betreuungsintensität getroffen werden könnten. Wichtig sei, dass die Betreuung in den ersten drei Monaten nach der Entlassung besonders intensiv ist. Denn in dieser Zeit würden viele rückfällig.

Für den Bundesverband der Bewährungshelfer, der DBH-Fachverband für Soziale Arbeit, Strafrecht und Kriminalpolitik in Köln, ist die Bewährungshilfe in MV auf einem guten Weg. Die Sozialen Dienste seien dem Justizministerium zugeordnet. In den anderen Bundesländern sei mit den Landgerichten noch eine weitere Ebene eingezogen, sagte Geschäftsführer Peter Reckling. Dadurch sei deren System schwerfälliger, es gebe viele Reibungsverluste. Auch sei die Zahl von 75 Fällen pro Bewährungshelfer sehr gut, es gebe Bundesländer mit einem Betreuungsschlüssel von mehr als 100:1. „Da kann man nicht effektiv arbeiten“, sagte Reckling.